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Dirk Möhrke Energieberater HWK 
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Informationen über Energieausweise

Energieausweise für neu errichtete und

bestehende Wohngebäude

Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?

Wenn ein neues Gebäude errichtet wird, muss der Bauherr/Eigentümer sicherstellen, dass man ihm einen gültigen Energieausweis nach EnEV auf der Grundlage des fertig errichteten Neubaus ausstellt. Für Bestandsgebäude gilt nach einer Modernisierung das selbe, wenn der Planer für das gesamte Gebäude den EnEV-Nachweis berechnet hat. Energieausweise sind unverzüglich nach Fertigstellung zu übergeben. Im Bestand benötigt der Eigentümer einen Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung. Energieausweise behalten zehn Jahre lang ihre Gültigkeit.

Energieausweise müssen immer für das ganze Gebäude erstellt

werden, solange es sich um ein reines Wohngebäude handelt.

Wohnungsanbieter müssen ohne einen gültigen Energieausweis mit einem Bußgeld rechnen. Nach § 16 II Energieeinsparverordnung müssen Eigentümer und Verkäufer einer Immobilie bei Inseraten Angaben zum Energieverbrauch machen. Diese Zahlen sind auch potenziellen Kaufinteressenten vorzulegen. Dabei spielt es keine Rolle ob das Gebäude neu gebaut, verkauft, verpachtet oder vermietet werden soll. Ein qualifizierter Energieberater informiert die Kunden über die Kriterien und Ausnahmen, die einen Energienachweis verlangen. Er kann als Fachmann Empfehlungen über die Art des Nachweises geben und Sie auch über die Kosten für den Energieausweis aufklären. Ein Sachverständiger oder Energieberater ist berechtigt, zwei unterschiedliche Varianten nach den Vorgaben der EnEV auszustellen. Man unterscheidet zwischen einem Energiebedarfsausweis und einem Energieverbrauchsausweis. Vermieter können  Ausgaben für den Energieausweis als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus „Vermietung und Verpachtung“ absetzen.

Wie unterscheiden sich der verbrauchsorientierte und

der bedarfsorientierte Energieausweis?

Der verbrauchsorientierte Energieausweis

- gibt Auskunft und Iiefert Informationen über den witterungsbereinigten Verbrauch der Immobilie, gerechnet über den Zeitraum der zurückliegenden 36 Monate. - kann auf der Grundlage des nachgewiesenen Energieverbrauchs durch Rechnungsbelege (Heizkostenabrechnung) ausgestellt werden. Da der Verbrauch abhängig von der Anzahl der Bewohner und deren Nutzungsverhalten ist, werden die ermittelten Verbrauchswerte teilweise kritisch bewertet. Bei einem Verbrauchsausweis dienen die Angaben während der letzten drei Jahre als Grundlage. Diese Ausweisvariante ist zwar kostengünstiger, aber im Vergleich zu einer objektiven Vergleichsmöglichkeit sehr beschränkt verwendbar

Der bedarfsorientierte Energieausweis

Vor der Ausstellung eines Bedarfsausweises untersucht ein Bausachverständiger oder Energieberater den Zustand der Gebäudehülle und der Haustechnik hinsichtlich des Energieverbrauchs. Es wird eine Analyse erstellt, die mit Kennziffern zum Energiebedarf und Wärmeverlust arbeitet und mögliche Abweichungen aufzeigt. Das vereinfachte Verfahren arbeitet mit Daten über die Typologie der Gebäudeform und Bauteile. Berücksichtigt wird hier auch das Alter der Immobilie. Die Variante des Bedarfsausweises ist für Ein- bis Vierfamilienwohnhäuser heute gesetzlich vorgeschrieben. Dies betrifft Gebäude, die vor 1977 gebaut und noch nicht energetisch saniert wurden. Der bedarfsorientierte Energieausweis kann für jedes Haus ausgestellt werden und muss erstellt werden, wenn keine oder nicht ausreichende Verbrauchswerte vorliegen. Ein Bedarfsausweis berücksichtigt den energetischen Zustand von Wänden, Fenstern und Heizung. Durch die relativ aufwendige Erstellung sind die Kosten für diesen Energieausweis höher. Diese Variante ist jedoch aussagekräftiger und damit zur genauen und objektiven Darstellung des energetischen Zustandes einer Immobilie die bessere Wahl.
Bei einem verbrauchsorientierten Energieausweis muss der Auftraggeber mit Kosten zwischen 100 und 150 Euro rechnen. Voraussetzung dafür ist, dass die vorhandenen Belege und Rechnungen verfügbar sind. Bei Mehrfamilienhäusern mit bis zu sechs Wohneinheiten sind durchaus Kosten über 350 Euro üblich. Bei der qualifizierten Erstellung eines Bedarfsausweis, fallen Kosten zwischen 400 Euro und 600 Euro an. Bei größeren Wohnobjekten ist es durchaus üblich, eine Grundpauschale von circa 600 Euro zuzüglich 50 bis 80 Euro je Wohneinheit zu berechnen.
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